HARO - Medizinische Produkte, Sport Zubehör, Alltagshelfer für Jung und Alt

AGB


1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der HARO medical care GmbH („HARO“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; dies gilt auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn dort die Geltung dieser Bedingungen nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wird. Spätestens mit der widerspruchslosen Entgegennahme der Lieferung stimmt der Kunde der Geltung dieser Bedingungen zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HARO übereinstimmen; im Übrigen finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden keine Anwendung, auch wenn HARO diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder von HARO gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt werden.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur im Geschäftsverkehr von HARO mit Kunden, die Unternehmer i.S. von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
1.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HARO gelten in der zum Zeitpunkt des Zustandekommens des jeweiligen Vertrages mit dem Kunden geltenden Fassung, die auf der Website/Homepage von HARO https://haro-mc.com/ veröffentlicht ist.

2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von HARO sind freibleibend und erfolgen vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware am Lager. Annahmeerklärungen von HARO betreffend Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch HARO. Das gleiche gilt für Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages.  Bestellungen des Kunden können durch HARO innerhalb von 14 Tagen ab Zugang durch schriftliche Auftragsbestätigung, Versendungsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware angenommen werden. Die bloße Entgegennahme von Bestellungen des Kunden stellt keine Annahme oder Auftragsbestätigung dar und begründet daher noch keinen Vertragsschluss.
2.2 Abbildungen, Maße, Farben, Gewichte oder sonstige Angaben zu Eigenschaften der Ware von HARO sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Irrtum und Farbabweichungen sind vorbehalten.




3. Preise
3.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kommt der Kaufvertrag jeweils zu den von HARO bei Zugang der Bestellung aktuell angebotenen Preisen zustande. An die in einem konkret an den jeweiligen Kunden gerichteten freibleibenden Angebot genannten Preise hält sich HARO bei Bestellungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des jeweiligen Angebots gebunden.
3.2 Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk. Die Kosten des Versands mit einem von HARO ausgewählten Transporteur/Spediteur einschließlich der Verpackung trägt der Kunde.

4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur/Transporteur oder eine sonstige Transportperson auf den Kunden über. Die Gefahr geht auch insoweit auf den Kunden über, als Waren auf Wunsch des Kunden bei HARO oder bei einem von HARO beauftragten Dritten gelagert werden.

5. Musterware
5.1 Entwürfe, Konzepte, und Mustervorlagen für Präsentationen und für Waren bzw. für deren Aufmachung, Design oder Gestaltung (im Folgenden: „Mustervorlagen“) und Muster, Proben, Musterwände bzw. Ware zur Ansicht (im Folgenden: „Musterware“), die von HARO dem Kunden zum Zwecke der Bemusterung bzw. zur Ansicht oder Prüfung zur Verfügung gestellt werden, bleiben stets im Eigentum von HARO und sind auf Verlangen jederzeit unverzüglich vollständig samt sämtlicher etwa angefertigter Kopien oder Reproduktionen, gleich welcher Art, an HARO zurückzugeben. Die Kosten der Rückgabe hat der Kunde zu tragen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mustervorlagen und Musterware ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Kunde einen rechtskräftig festgestellten, anerkannten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenanspruch hat.
5.2 Dritten dürfen Mustervorlagen und Musterware nur mit vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von HARO zugänglich gemacht werden. Veränderung, Ausstellung und Verbreitung gleich in welcher Form – von Mustervorlagen und Musterware sind ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von HARO untersagt.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, Mustervorlagen und Musterware sorgfältig aufzubewahren, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und gegen Feuer, Diebstahl, Leitungswasser, Vandalismus und Elementarschäden auf seine Kosten angemessen zu versichern.
5.4 Sofern HARO den begründeten Verdacht einer Zuwiderhandlung des Kunden gegen eine der in Ziff. 5.1 und 5.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verpflichtungen darlegt, hat der Kunde auf entsprechende Aufforderung seitens HARO innerhalb von 14 Tagen ab Aufforderung vollständige, richtige und detaillierte Auskunft über sämtliche vom Kunden während der Geltungsdauer der vorgenannten Verpflichtungen diesbezüglich begangenen Zuwiderhandlungen zu geben. Auf Verlangen von HARO ist die erteilte Auskunft vom Kunden in geeigneter Weise zu belegen. Die Richtigkeit der erteilten Auskunft ist vom Kunden seitens eines Geschäftsführers, Vorstands bzw. Verwaltungsratsmitglieds auf Verlangen von HARO eidesstattlich zu versichern und dies auf Verlangen gegenüber HARO nachzuweisen.
5.5 Wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang eines entsprechenden Verlangens von HARO die vorstehend in Ziff. 5.1 genannte Verpflichtung zur Rückgabe nicht oder nicht vollständig erfüllt, so hat der Kunde, soweit er die Nichterfüllung der Rückgabepflicht zu vertreten hat, für jeden weiteren Tag der Nichterfüllung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,– EUR (in Worten: fünftausend Euro), bis zu einem maximalen Betrag von 50.000,– EUR (in Worten: fünfzigtausend Euro), an HARO zu zahlen. Für jeden Fall der vom Kunden zu vertretenden Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehend in Ziff. 5.2 genannten Verpflichtungen hat der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000,– EUR (in Worten: zwanzigtausend Euro), bis zu einem maximalen Betrag von 100.000,– EUR (in Worten: einhunderttausend Euro), an HARO zu zahlen. Jeder angefangene Zeitraum von jeweils 14 Tagen einer Zuwiderhandlung (Dauerverstoß) gilt jeweils als erneuter selbständiger Verstoß mit der Folge einer weiteren Vertragsstrafe. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs bei Pflichtverletzungen bzw. Zuwiderhandlungen ist ausgeschlossen. Ist streitig, ob der Kunde die eine Vertragsstrafe begründende Pflichtverletzung bzw. Zuwiderhandlung zu vertreten hat, obliegt dem Kunden die Beweislast dafür, dass er die Pflichtverletzung bzw. Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Sämtliche weiteren Ansprüche von HARO auf Ersatz eines etwaigen weitergehenden Schadens, sowie auf Unterlassung künftigen verbotswidrigen Verhaltens bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche von HARO angerechnet. HARO behält sich ausdrücklich für sämtliche Fälle der Annahme von nachträglichen Erfüllungshandlungen des Kunden die Vertragsstrafe vor. Der Kunde ist abweichend von § 348 HGB berechtigt, entsprechend § 343 BGB bei Gericht die Herabsetzung einer verwirkten Vertragsstrafe durch Urteil zu beantragen, soweit HARO eine Herabsetzung im konkreten Fall ablehnt.

6. Nutzungsrechte / Gewerbliche Schutzrechte / Know-How
6.1 Durch die Übergabe bzw. Lieferung von Mustervorlagen und Musterware oder sonstiger bestellter Ware erfolgt seitens HARO keine Übertragung von geistigem Eigentum gleich welcher Art (insbesondere keine Übertragung von Know-How, Urheber-, Gebrauchs- und/oder Geschmacksmusterrechten, Patenten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten gleich welcher Art) an den Kunden.
6.2 Durch die Übergabe bzw. Lieferung von Mustervorlagen und Musterware oder sonstiger bestellter Ware erfolgt seitens HARO keine Einräumung von Nutzungs- oder Lizenzrechten gleich welcher Art betreffend das in den Mustervorlagen, in der Musterware bzw. in der bestellten Ware verkörperte schutzfähige geistige Eigentum gleich welcher Art (insbesondere keine Nutzungs- bzw. Lizenzrechtseinräumung betreffend Know-How, Urheber-, Gebrauchs-  und/oder Geschmacksmusterrechte, Patente oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte gleich welcher Art) an den Kunden.
6.3 Vervielfältigung, Reproduktion und Nachahmung gleich in welcher Form von Mustervorlagen, Musterware und auf Bestellung gelieferter Ware sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HARO untersagt.
6.4 Eine etwaige Übertragung von geistigem Eigentum gleich welcher Art (insbesondere Know-How, Urheber-, Gebrauchs- und/oder Geschmacksmusterrechte, Patente oder sonstige gewerbliche Schutzrechte gleich welcher Art) bzw. die Einräumung von Nutzungs- oder Lizenzrechten gleich welcher Art hieran durch HARO erfordert eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.

7. Lieferzeit / Teillieferung
7.1 Liefertermine- oder Fristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Verzögert sich die Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist bzw. der vereinbarte Liefertermin entsprechend. In Fällen von besonderen Umständen und Ereignissen gemäß Ziff. 13.1 und 13.2 gelten die Regelungen in nachfolgend Ziff. 13.
7.2 Die Lieferfrist bzw. der Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware bis zum vereinbarten Termin bzw. Fristende dem Spediteur / Transporteur oder der sonstigen Transportperson übergeben ist.
7.3 HARO ist jederzeit berechtigt, eine Lieferung / Versendung der Ware von einer Anzahlung oder Vorauszahlung durch den Kunden abhängig zu machen und wird den Kunden vor der Lieferung / Versendung hiervon in Textform in Kenntnis setzen.
7.4 Kommt HARO mit einer Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist von mindestens 4 Wochen vom Vertrag (nur wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages) zurückzutreten und insoweit die Rückzahlung eventuell geleisteter Anzahlungen zu verlangen. In Fällen von besonderen Umständen und Ereignissen gemäß Ziff. 13.1 und 13.2 liegt kein Verzug vor, sondern es gelten die Regelungen in nachstehend Ziff. 13.
7.5 HARO ist unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden auch zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die von HARO gelieferte Ware bleibt Eigentum von HARO bis sämtliche Forderungen ausgeglichen sind, die HARO gegen den jeweiligen Kunden und gegen die mit diesem i.S. von §§ 15 ff Aktiengesetz verbundenen Unternehmen zustehen.
8.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (im folgenden „Vorbehaltsware“) mit anderen Sachen vermischt, vermengt oder verbunden, oder wird die Ware verarbeitet, so tritt der Kunde bereits mit Abschluss des Kaufvertrages seine Ansprüche auf Herausgabe und seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neu hergestellten bzw. entstehenden Sachen an HARO ab und verwahrt diese Sachen mit kaufmännischer Sorgfalt für HARO.
8.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht an Dritte verpfänden oder als Sicherheit übereignen. Er ist aber berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, wenn er hierbei ebenfalls einen inhaltsgleichen Eigentumsvorbehalt vereinbart. Hierzu tritt er sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund in diesem Zusammenhang entstehenden Forderungen bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an HARO ab. Er ist jedoch widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen für Rechnung von HARO einzuziehen, wobei HARO diese Ermächtigung nur widerrufen und die Abtretung gegenüber dem Drittschuldner offenlegen wird, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder eine Vermögensverschlechterung beim Kunden eintritt. Auf Verlangen von HARO ist der Kunde jederzeit verpflichtet, Höhe, Grund und Schuldner der von der Sicherungsabtretung erfassten Forderungen in Textform mitzuteilen und alle zum Forderungseinzug erforderlichen Unterlagen an HARO zu übergeben.
8.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von HARO hinweisen und HARO unverzüglich benachrichtigen. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten bzw. Schäden trägt der Kunde.
8.5 Bei vertragswidrigem Verhalten eines Kunden, insbesondere wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, ist HARO berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder zu kennzeichnen und das Betriebsgelände bzw. die Lagerräume/-flächen des Kunden zu diesem Zweck zu betreten.
8.6 Übersteigt der Wert der für HARO bestehenden Sicherheiten, insbesondere aufgrund des Eigentumsvorbehalts, die Forderungen von HARO insgesamt um mehr als 20%, so gibt HARO auf Verlangen des Kunden nach Wahl von HARO die darüberhinausgehenden Sicherheiten frei.

9.  Zahlungsbedingungen / Aufrechnung /Zurückbehaltungsrecht
9.1 Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Rechnungen von HARO spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum und Lieferung zu zahlen. Rechnungen im Abbuchungs- oder Lastschriftverfahren sind am Tag der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreiten der geltenden Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Falls der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, kann HARO Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnen. Soweit HARO Schecks oder Wechsel annimmt, erfolgt dies nur erfüllungshalber; HARO behält sich vor, Schecks oder Wechsel gegebenenfalls zurückzugeben und stattdessen sofortige Zahlung oder die Stellung einer anderen Sicherheit zu verlangen, wenn zu befürchten ist, dass die Schecks oder Wechsel keine genügende Sicherheit bieten. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
9.2 Falls HARO von Umständen Kenntnis erlangt, die erwarten lassen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist und deshalb Zahlungsansprüche von HARO gefährdet sind, ist HARO berechtigt, Lieferungen bzw. Bestellungen nur gegen volle oder teilweise Zahlung Zug-um-Zug oder gegen Sicherheitsleistung auszuführen oder Vorauszahlung zu verlangen. Ist im Fall des Eintritts einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden für HARO die Fortsetzung von Verträgen unzumutbar, so ist HARO berechtigt, von allen noch nicht vollständig ausgeführten Verträgen zurückzutreten bzw. diese mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
9.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber Forderungen von HARO nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. Dies gilt entsprechend für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten seitens des Kunden.

10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Da die Lieferung im kaufmännischen Geschäftsverkehr erfolgt, hat der Kunde die von HARO gelieferte Ware unverzüglich nach ihrem Eingang zu untersuchen und dabei festgestellte Mängel und Mengenabweichungen spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Wareneingang gegenüber HARO zu rügen. Treten später innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, die bei sorgfältiger Eingangsprüfung nicht erkannt werden konnten, hat der Kunde diese Mängel innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung, auf jeden Fall aber noch innerhalb der Verjährungsfrist bei HARO eingehend, schriftlich zu rügen. Im Falle der nicht fristgerechten Rüge bestehen keine Mängelrechte des Kunden. Im Falle des Unterlassens der unverzüglichen Untersuchung nach Wareneingang bestehen keine Mängelrechte des Kunden. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung der Mängel oder Mengenabweichungen bzw. die Nicht-Erkennbarkeit bei sorgfältiger Eingangsprüfung trifft den Kunden. Ohne Zustimmung von HARO vorgenommene Änderungen an Lieferungen und Leistungen schließen jeden Rechtsanspruch auf Nacherfüllung sowie sonstige Gewährleistungsansprüche aus.
10.2 Bei berechtigten Mängelrügen kann HARO nach seiner Wahl als Nacherfüllung die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz liefern. Die Rücksendung der mangelhaften Ware an HARO hat porto- bzw. frachtfrei zu erfolgen. Im Falle des Vorliegens eines Mangels trägt HARO innerhalb Deutschlands die Kosten der billigsten Rücksendung durch den Kunden. Kommt eine solche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nicht zustande oder misslingt sie zweimal aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, so kann der Kunde die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.  Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Für gesetzliche Rücktrittsrechte gilt § 350 BGB entsprechend. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unterbrechen die Verjährung der Mängelansprüche für die Ware nicht.
10.3 Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen bei Mängelansprüchen und sonstigen Ansprüchen gegen HARO, insbesondere auch für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
10.4 Weitere Mängelansprüche, gleich welcher Art, sind vorbehaltlich etwaiger nach Maßgabe von Ziff. 11 beschränkter Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
10.5 Eine Garantie oder Zusicherung bezüglich der Ware liegt nur vor, wenn diese durch HARO ausdrücklich und schriftlich erklärt wird. Produktbeschreibungen und Werbeangaben, gleich in welcher Form, stellen keine Garantie oder Zusicherung dar.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 HARO haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, wenn
a) HARO eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft (d. h. mindestens fahrlässig) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder
b) der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens HARO verursacht wurde oder
c) HARO eine ausdrückliche oder schriftliche Garantie übernommen hat.
11.2 In folgenden Fällen ist die Haftung von HARO auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt:
a) Im Fall der schuldhaften Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten), die nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt ist,
b) im Fall der grob fahrlässigen Verletzung von sonstigen (nicht vertragswesentlichen) Pflichten durch Mitarbeiter oder Beauftragte von HARO, die nicht Organe, gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, sowie
c) im Fall der Übernahme einer Garantie, sofern nicht ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde.
11.3 Die Ersatzpflicht von HARO bezüglich des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens ist im Fall 11.2 a) auf 10% des Bestellwerts der jeweiligen Lieferung (netto, ohne USt.) beschränkt. Die vorgenannte summenmäßige Haftungsbeschränkung gilt auch In den Fällen 11.2 b) und c). In den Fällen 11.2 a) bis c) besteht ferner keine Haftung von HARO für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
11.4 Über die vorstehend in Ziff. 11.1 a) und 11.2 a) geregelte Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht hinausgehend ist die Haftung von HARO bei nur auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführenden Schäden ausgeschlossen.
11.5 Die Haftung von HARO gegenüber dem Kunden aufgrund von oder in Zusammenhang mit Lieferungen ist ferner in allen Fällen von grober Fahrlässigkeit von HARO, soweit nicht bereits die Haftungsbeschränkung in Ziff. 11.2 b) eingreift, auf einen Betrag in Höhe von 20% des Bestellwertes der jeweiligen Lieferung (netto, ohne USt.) beschränkt.
11.6 Die Haftung von HARO für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
11.7 Die Regelungen in Ziff. 11 gelten auch, wenn eine Ware nur der Gattung nach bestimmt ist.
11.8 Die Regelungen in Ziff. 11 gelten auch im Falle etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden gegen Organe, gesetzliche Vertreter, leitende Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Subunternehmer, Beauftragte und sonstige Erfüllungsgehilfen von HARO.
11.9 Ist im Einzelfall streitig, ob eine Haftung von HARO besteht, trägt der Kunde die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.
11.10 Eine über die Regelung in Ziff. 11 hinausgehende Haftung von HARO gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen.
11.11 Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziff. 11 gelten nicht für die Haftung von HARO nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für das arglistige Verschweigen eines Mangels und die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware.
11.12 Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schäden abzuwenden oder zu mindern.

12. Rücksendung / Rückgabe von Ware
12.1 Nur ausnahmsweise und nur aufgrund einer vorherigen Zustimmung in Textform durch HARO ist HARO verpflichtet, gekaufte Ware vom Kunden zurück zu nehmen. Nur unter der vorgenannten Voraussetzung ist HARO bereit, die Ware gegen Gutschrift oder alternativ Umtausch der Ware zurück zu nehmen.
12.2 Ware, die ohne eine vorherige Zustimmung gemäß Ziff. 12.1 an HARO zurückgesandt wird, braucht seitens HARO nicht angenommen werden und kann durch HARO unfrei zurückversandt oder vernichtet werden; die Vernichtung ist bei nicht mehr verwendungsfähiger / überalterter / bzgl. des Verfallsdatums abgelaufener Ware der Regelfall. Eine Haftung für den Rücktransport wird seitens HARO nicht übernommen. HARO übersendet in Fällen der Vernichtung eine formlose Vernichtungserklärung in Textform an den Kunden.
12.3 Erklärt sich HARO ohne Rechtsgrund in Textform aus Kulanz mit der Rücknahme bereits übersandter Ware einverstanden, steht HARO ein Kulanzabschlag in Höhe von 15% des Warenwertes und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 % des Warenwertes zu. Nicht mehr verwendungsfähige / überalterte / bzgl. des Verfallsdatums abgelaufene Ware wird von HARO nicht rückvergütet bzw. umgetauscht; bei diesen Waren ist die Vernichtung der Regelfall; HARO übersendet in diesen Fällen eine formlose Vernichtungserklärung in Textform. Sterile Artikel, Arzneimittel, medizinische Artikel mit besonderen hygienischen Anforderungen, etwa speziell angefertigte oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Artikel, Software sowie Diagnostika sind grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
12.4 Unbeschadet der Regelungen in Ziff. 12.1 bis 12.3 gilt für alle Rücksendungen folgendes: Die Kosten für eventuelle Rücksendungen im In- und Ausland sind durch den rücksendenden Kunden zu tragen. Die Kosten für eine Vernichtung und Entsorgung von nicht mehr verwendungsfähiger / überalterter / bzgl. des Verfallsdatums abgelaufener Ware hat der Kunde zu tragen. HARO behält sich vor, Versandkosten nachzuberechnen, falls sich durch die Rücksendung der Bestellwert entsprechend verändert hat. Die Kosten für den Verlust einer Rücksendung sind vom rücksendenden Kunden zu tragen. Das Transport- und Versendungsrisiko liegt in diesem Fall beim Kunden.

13. Höhere Gewalt
13.1 Die Vertragserfüllung seitens HARO steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts (insbesondere: Exportbeschränkungen) sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen, Sicherheitsüberprüfungen, oder behördliche bzw. gerichtliche Maßnahmen bzw. nach Bestellung bzw. Vertragsschluss in Kraft getretene gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Aufgrund von Auswirkungen solcher Hindernisse auf die Vertragserfüllung seitens HARO bestehen keine Ansprüche oder Rechte des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen HARO.
13.2 Auswirkungen von Arbeitsausständen (Streiks, Aussperrungen, Arbeitsniederlegung), Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen, Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, größerer Brand, Erdbeben, außergewöhnlichen Wetterlagen bzw. -ereignissen, Terrorismus, Pandemie-Ereignisse, SARS-Covid / Corona, u.a.) auf die Vertragserfüllung befreien HARO für die Dauer der vorgenannten Umstände bzw. Ereignisse und im Umfang ihrer Wirkung von den vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden.
13.3 Sollten besondere Umstände oder Ereignisse gemäß Ziff. 13.1 und 13.2 bei HARO auftreten, so wird HARO den Kunden unverzüglich hierüber unterrichten. HARO ist in den Fällen der Ziff. 13.1 bzw. Ziff. 13.2 unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zur Lieferung von Ware, die der vom Kunden bestellten Ware gleichwertig ist, berechtigt. Sollten besondere Umstände oder Ereignisse gemäß Ziff. 13.1 und 13.2 beim Kunden auftreten, so hat der Kunde HARO unverzüglich hierüber zu unterrichten. Sollten solche besonderen Umstände oder Ereignisse länger als 12 Wochen andauern, sind sowohl HARO als auch der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise von bestehenden Verträgen (nur wegen des noch nicht erfüllten Teils des jeweiligen Vertrages) zurückzutreten oder diese zu kündigen. Der Kunde hat in diesem Fall keine Ansprüche auf Schadensersatz, Kosten- und Aufwandserstattung gleich welcher Art und auf entgangenen Gewinn.

14. Entsorgung von Elektro-/Elektronikgeräten
HARO übernimmt keine Verpflichtungen/Kosten im Zusammenhang mit gesetzlichen Rücknahmepflichten betreffend Elektro-/Elektronikgeräte.
Der Kunde ist verpflichtet, falls vom Hersteller nicht anders geregelt, Elektro-/Elektronikgeräte nach Nutzungsbeendigung ordnungsgemäß zu entsorgen oder an den Hersteller zurückzugeben. Etwaige Kosten in diesem Zusammenhang, die der Hersteller an HARO weitergibt, werden von HARO an den Käufer weiterberechnet.

15. Rückverfolgbarkeit
Der Kunde ist verpflichtet, ab der Lieferung an ihn die Rückverfolgbarkeit der von HARO gelieferten Ware, soweit diese den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes unterliegt, nach den jeweils geltenden Vorschriften des EU-Rechts und des deutschen Rechts sicherzustellen.
16. Verjährung / Ausschlussfristen     
16.1 Die Verjährungsfrist für sämtliche Ansprüche des Kunden gegen HARO, insbesondere aufgrund von Sach- und/oder Rechtsmängeln bezüglich der von HARO gelieferten Ware, beträgt 12 Monate ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Verletzung einer Person und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. § 479 BGB bleibt unberührt.
16.2 Ansprüche und Gestaltungsrechte (z.B. Rücktritt, Kündigung) des Kunden gegenüber HARO, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit diese nicht innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis gegenüber HARO schriftlich geltend gemacht werden. Sämtliche Ansprüche und Gestaltungsrechte des Kunden gegen HARO, insbesondere aufgrund von Sach- und/oder Rechtsmängeln der gelieferten Ware, sind ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde den behaupteten Anspruch bzw. das behauptete Gestaltungsrecht nicht innerhalb von 3 Monaten ab schriftlicher Zurückweisung des Anspruchs bzw. Gestaltungsrechts seitens HARO gerichtlich geltend gemacht hat.
17. Datenschutz
HARO ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden oder in Zusammenhang mit dieser erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden und der dortigen Ansprechpartner für HARO, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO und des BDSG (in jeweils gültiger Fassung) zu verarbeiten (insbesondere zu speichern und im geschäftlichen Verkehr zu verwenden) und, ohne Erfordernis einer weiteren Ankündigung oder Zustimmung, für weitere Angebote, Werbemaßnahmen und sonstige Kontaktaufnahmen mit dem Kunden zu verwenden. Der Kunde hat bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten von HARO und der dortigen Ansprechpartner des Kunden (insbesondere Speicherung und Verwendung im geschäftlichen Verkehr) die Vorschriften der DSGVO und des BDSG (in jeweils gültiger Fassung) zu beachten.

18.  Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
18.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit Vertrags- und Geschäftsbeziehungen von HARO zum Kunden ist der zum Zeitpunkt der Klageerhebung im Handelsregister eingetragene Sitz von HARO. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
18.2 Erfüllungsort für Lieferungen ist der Ort, von dem aus HARO die Waren liefert oder versendet.
18.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; dies unter Ausschluss von Verweisungen auf ausländisches oder internationales Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Kauf (UN-Kaufrecht - CISG) ist ausgeschlossen.
18.4 Soweit eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.